Wir sind bei Außenprüfung und Steuerstrafverfahren für Sie da
Wenn eine steuerliche Außenprüfung ansteht, müssen Sie optimal vorbereitet sein. Wir kümmern uns in der Vorbereitung um alle erforderlichen Schritte. Wir vermitteln Ihnen, was Sie zu erwarten haben und wie eine steuerliche Außenprüfung abläuft. Das Ziel dabei: Wir wollen Ihnen die größtmögliche Sicherheit mit auf den Weg geben. Selbstverständlich übernehmen wir die Kommunikation mit Finanzverwaltung und Sozialversicherung und begleiten die Prüfung persönlich.
Die Medien berichten heute immer wieder über Steuerstrafverfahren öffentlicher Personen. Doch auch Privatpersonen können in den Fokus der Finanzbehörden geraten. Für die Betroffenen kommt ein solches Steuerstrafverfahren oft überraschend und unvorbereitet. Erbschaften oder Vermögenswerte im Ausland können Ursachen sein. Sind Steuerdeklaration, Planung, Kontrolle und Risikomanagement unzureichend oder bleiben aus, können auch bis dato völlig unbescholtene Bürger zur Rechenschaft gezogen werden. In diesem Fall bieten wir Ihnen unsere qualifizierte Betreuung. Sie können uns als Ihrem diskreten Beistand zu jeder Zeit vertrauen.
Befürchten Sie aufgrund von nicht erklärten Einkünften ein Steuerstrafverfahren, gibt es im Steuerstrafrecht eine besondere Möglichkeit, um zur Steuerehrlichkeit zurückzukehren: Die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese kann unter gewissen Umständen eine ruf- und geschäftsschädigende Straf- und Bußgeldverfolgung abwenden. Gemeinsam können wir Ihre Situation in einem Erstgespräch erörtern. Wir beraten Sie ausführlich zu allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen und zeigen mögliche Risiken auf. Auch bei einer Selbstanzeige sind wir als kompetenter Partner gerne an Ihrer Seite.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei. Wir sind telefonisch oder über unser Kontaktformular erreichbar.