Wir entwickeln Ihren Jahresabschluss
Ob Gewerbetreibender oder Freiberufler: Für beide Unternehmer ist die Bilanz beziehungsweise die Einnahmen-Überschussrechnung das wichtigste Zahlenwerk. Wir sind die Experten, die dieses Dokument professionell für Sie entwickeln. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat dazu geführt, dass viele Unternehmen neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss eine eigene Steuerbilanz erstellen müssen. Wir zeigen Ihnen mögliche Gestaltungsspielräume auf und empfehlen Ihnen, uns bereits rechtzeitig während des Geschäftsjahres zur Optimierung einzubinden.
Seit 2013 müssen alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Es gibt eine Reihe von Mindestdaten, die die Finanzverwaltung festgelegt hat und die übermittelt werden müssen. Wir helfen Ihnen unnötige steuerliche Liquiditätsabflüsse zu vermeiden. Daher ist es wichtig, bereits bei der Jahresabschlusserstellung mögliche Wahlrechte sinnvoll zu nutzen.
Häufig verlangen auch Kreditinstitute die Vorlage des Jahresabschlusses oder handelsrechtliche Vorschriften die Offenlegung im Bundesanzeiger. Keiner dieser Adressaten mit jeweils unterschiedlichen Interessen sollte falsche Schlussfolgerungen aus Ihrem Jahresabschluss ziehen können. Übergeben Sie uns diese Aufgabe zu vertrauensvollen Händen. Dann sorgen wir für einen perfekten Außenauftritt Ihres unternehmerischen Erfolges.